Deutsche Ministerien bekommen klare KI-Regeln – und die sind streng
Deutschland macht ernst beim Datenschutz in der Verwaltung.
Ein neuer interner Leitfaden für Mitarbeiter in Ministerien und Landesbehörden regelt genau, wie KI genutzt werden darf – und wie nicht.
Die wichtigste Regel: nur minimal notwendige Daten verwenden.
Personenbezogene oder vertrauliche Informationen sind tabu.
KI darf für Texte, Bilder, Sprachoptimierung oder Entwürfe von Reden und Pressemitteilungen eingesetzt werden.
Was verboten ist?
Social Scoring, Verhaltensmanipulation oder die Leistungskontrolle von Beschäftigten.
Das zeigt: Auch wenn der EU AI Act gilt, justieren Regierungen im Alltag noch mal selbst nach.
Die Regeln sind ein konkretes Beispiel dafür, wie der Spagat zwischen Effizienzgewinn und Grundrechten in der Praxis aussehen kann.
Und sie machen deutlich: Vertrauen in KI gibt es nur mit klaren, nachvollziehbaren Grenzen.
